Das Honorar für die (reine) Arbeitsleistung der Hebamme wird von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Wenn es notwendig werden sollte einen Arzt zu konsultieren, gilt Gleiches für das ärztliche Honorar. Ihr habt damit keinerlei Aufwand oder Auslagen.
Darüber hinaus fallen im Rahmen der Geburt im Geburtshaus für Privatpatienten weitere Kosten (Betriebskosten, Miete, Verwaltung etc.) an. Die Kosten belaufen sich zwischen 637,- EUR und 707,- EUR, die wir Euch direkt in Rechnung stellen müssen. Bitte informiert Euch inwieweit die Kasse diese Kosten trägt.
Für Kassenpatienten übernehmen die Krankenkassen seit dem 27.06.2008 diesen Beitrag bei Geburtshäusern, die sich dem QM-System (Qualitätsmanagement) unterziehen. Wir können die Betriebskosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Weiterhin fallen Aufwendungen zur Gewährleistung/Sicherung der ununterbrochenen Rufbereitschaft der Hebamme an. Diese betragen bei Geburtshausgeburten 450,– EUR und bei Hausgeburten 680,– EUR. Die Kosten werden von manchen Krankenkassen bereits bis zu 250,- EUR übernommen. Bitte informiert Euch dazu bei der Kankenkasse.
aktualisiert am: 01.01.2015
1. Es muss eine unkomplizierte Schwangerschaft vorliegen, die einen ebenfalls komplikationslosen Geburtsverlauf erwarten lässt.
2.
Sie sollten einen geburtsvorbereitenden Kurs unserer Praxis besucht
haben.
Vorteil: Sie werden gezielt auf die Geburt im Geburtshaus oder zuhause
vorbereitet . Wir lernen uns kennen und Sie werden mit der
Umgebung vertraut, in der Ihr Kind geboren werden soll.
3.
In einem ausführlichen Gespräch wollen wir alle Fragen zur
Geburtshaus-/Hausgeburt eingehend besprechen.
Als Zeitpunkt dieses Gespräches empfehlen wir die 34. SSW.